SCHENKEN UND VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE
Häufig besteht Bedarf, Vermögen bereits unter Lebenden auf die nächste Generation zu übertragen. Neben dem Bereich der Unternehmensnachfolge kommt dabei dem Bereich der Überlassung von Grundeigentum an Ehegatten oder Kinder eine große Bedeutung zu. Rechtlich komplexe Übertragungen von Grundbesitz, Erb- und Geschäftsanteilen sowie künftige Schenkungen bedürfen der notariellen Beurkundung, ebenso Erb- und Pflichtteilsverzichte.
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Bitte vereinbaren Sie in einem ersten Schritt zunächst einen persönlichen Beratungstermin mit uns. Dazu nehmen Sie idealerweise telefonisch Kontakt zu uns auf, so können wir Ihnen direkt am Besten in Ihrem Anliegen weiterhelfen und nach einem für Sie passenden Beratungstermin sehen.
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WEITERE INFORMATIONEN
Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie auch bei der Bundesnotarkammer: www.bnotk.de