SCHENKEN UND VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE

Häufig besteht Bedarf, Vermögen bereits unter Lebenden auf die nächste Generation zu übertragen. Neben dem Bereich der Unternehmensnachfolge kommt dabei dem Bereich der Überlassung von Grundeigentum an Ehegatten oder Kinder eine große Bedeutung zu. Rechtlich komplexe Übertragungen von Grundbesitz, Erb- und Geschäftsanteilen sowie künftige Schenkungen bedürfen der notariellen Beurkundung, ebenso Erb- und Pflichtteilsverzichte.

Ihr Team der Notarin Margit Knab hilft Ihnen gerne bei der Ausgestaltung. Bei der Frage, ob eine Zuwendung durch lebzeitige Übertragung oder durch letztwillige Verfügung erfolgen soll, sind die jeweiligen Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen. Gegen eine lebzeitige Übertragung spricht zunächst, dass dem Übertragenden der Gegenstand entzogen wird. Die Rückforderung ist nach dem Gesetz nur eingeschränkt möglich, kann jedoch im Übertragungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden. Auf der anderen Seite bietet die Übertragung zu Lebzeiten auch erhebliche Vorteile. Beispielhaft lassen sich etwa anführen:

  • Durch die Übertragung von Grundbesitz von Eltern auf Kinder kann diesen die Begründung eines eigenen Hausstandes oder einer beruflichen Existenz erleichtert werden.
  • Die Versorgung des Veräußerers kann im Rahmen des Übertragungsvertrages sichergestellt werden.
  • Pflichtteilsansprüche des Erwerbers sowie von dritten Personen können unter gewissen Voraussetzungen beschränkt werden.
  • Schenkungs- bzw. erbschaftsteuerliche Freibeträge können durch zeitliche Verteilung der steuerbaren Vorgänge mehrfach ausgenutzt werden.
  • Die Immobile den Kinder zu sichern und so zu vermeiden, dass die Immobilie im Pflegfall verwertet werden muss.

Die Motive, die letztlich zu einer Grundstückszuwendung führen, sind ebenso vielfältig wie die sich daraus ergebenden vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten. So werden in dem Vertrag je nach Motivation beispielsweise Abstandszahlungen an den Übergeber oder Geschwister, Einräumung von Wohnrechten, Nießbrauchsrechte, Pflegeverpflichtung usw. vorgesehen. In allen Fällen sind immer auch die steuerlichen Auswirkungen im Einzelfall zu überprüfen. Wir empfehlen immer, Ihre gewünschte Übertragung vorab durch Ihren Steuerberater prüfen zu lassen. Gerne arbeiten wir auf Wunsch dafür auch eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, um Ihre Übertragung auch steuerlich ohne Fallstricke zu gestalten.
Ihr Team der Notarin Margit Knab wird im Vorfeld einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Vertrag erarbeiten und mit Ihnen gemeinsam die Auswirkungen im Einzelnen erörtern.

Sie möchten uns mit der Erstellung eines Übertragungsvertrags zu Lebzeiten beauftragen?

Bitte vereinbaren Sie in einem ersten Schritt zunächst einen persönlichen Beratungstermin mit uns. Dazu nehmen Sie idealerweise telefonisch Kontakt zu uns auf, so können wir Ihnen direkt am Besten in Ihrem Anliegen weiterhelfen und nach einem für Sie passenden Beratungstermin sehen.

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