Ehe, Partnerschaft & Familie
Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht die eingetragene Lebenspartnerschaft offen. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Sie möchten uns mit der Erstellung eines Ehevertrags oder eines Partnerschaftsvertrags für die nichteheliche Lebensgemeinschaft beauftragen?
Bitte vereinbaren Sie in einem ersten Schritt zunächst einen persönlichen Beratungstermin mit uns. Dazu nehmen Sie idealerweise telefonisch Kontakt zu uns auf, so können wir Ihnen direkt am Besten mit Ihrem Anliegen weiterhelfen und nach einem für Sie passenden Beratungstermin sehen.
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