Häufig gestellte Fragen
Bitte bringen Sie zur Beurkundung immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Wenn Sie zum Termin noch weitere Unterlagen, Vollmachten, Urkunden oder ähnliches mitbringen sollen, werden Sie von uns darüber im Vorfeld in Kenntnis gesetzt. Bitte beachten Sie: Bitte bringen Sie immer „Originale“ mit z.B. bei Sterbeurkunden, Vollmachten oder Ähnlichem!
Bei Zweifeln fragen Sie bitte jederzeit gerne vorab bei uns telefonisch oder per E-Mail nach, was Sie speziell zur Beurkundung Ihrer persönlichen Urkunde mitbringen sollen.
Ja. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall, auch zur Beglaubigung einer Unterschrift oder zur Erstellung einer beglaubigten Abschrift einen Termin bei uns. Dies ist im Normalfall unkompliziert und schnell möglich, wir möchten allerdings vermeiden, dass Sie im Fall der Abwesenheit der Notarin umsonst zu uns kommen oder sich Ihr Dokument unter Umständen nicht zur Beglaubigung eignet. Aus diesem Grund bitten wir darum, uns zu beglaubigende Dokumente plus das erforderliche Ausweisdokument des Unterzeichnenden zur Anlage der persönlichen Daten noch vor dem Termin per e-Mail zukommen zu lassen.
Grundsätzlich muss jeder Urkundsbeteiligter (zu finden gleich am Anfang der Urkunde im Urkundseingang als „anwesend“ genannt) auch bei der Beurkundung zugegen sein, um am Ende die Urkunde auch unterzeichnen zu können. Auch ist es uns wichtig, dass alle Beteiligten persönlich beraten werden und dies setzt die Anwesenheit voraus.
Ist ein Urkundsbeteiligter am Tag der Beurkundung verhindert, bitten wir Sie, bereits im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir finden eine für Sie passende Lösung, z.B. durch Erteilung einer Vollmacht oder Nachgenehmigung des Nichtanwesenden bzw. wenn dies in Ihrem persönlichen Fall nicht möglich ist, suchen wir nach einem passenden Beurkundungstermin für alle Beteiligten.
Bitte nutzen Sie den Bahnhofstunnel Tiefgarage direkt gleich linker Hand vom Bürogebäude, eine Zufahrt zum Parkdeck hinter dem Bürogebäude ist derzeit aufgrund Baustelle leider nicht möglich!
Gleich, ob Sie bei uns eine Beurkundung oder eine Beglaubigung Ihrer Sache vornehmen lassen wollen: Wir benötigen immer Ihre persönlichen vollständigen Personendaten. Zu diesem Zweck ist es immer hilfreich, wenn Sie uns einen Scan Ihres Personalausweises vorab zur Verfügung stellen. So können wir sicher sein, bereits von Anfang an die korrekten Personendaten in Ihrer Urkunde zu erfassen.
Die Notargebühren werden nach dem Gesetz über die Gerichts- und Notarkosten und der entsprechenden Gebührentabelle (Gerichts- und Notarkostengesetz) für Notare berechnet. Das bedeutet, dass bei jedem Notar in Deutschland die gleichen Gebühren für das gleiche Urkundsgeschäft anfallen werden. Die Gebühren bemessen sich nach dem Wert des zu beurkundenden oder beglaubigenden Geschäfts. Weitere Informationen erhalten Sie dazu auch bei der Bundesnotarkammer: www.bnotk.de
Soll lediglich Ihre Unterschrift unter einem Dokument beglaubigt werden, prüfen wir nicht den Inhalt des Dokuments und sind demzufolge auch nicht für die Richtigkeit oder Verwendbarkeit des Dokuments verantwortlich. Wir bestätigen in diesem Fall lediglich die Echtheit Ihrer bei uns geleisteten oder anerkannten Unterschrift.
Bei einer Beurkundung erstellen wir selbst den Inhalt der Urkunde (des zu unterzeichnenden Dokuments), diese wird im Termin dann auch vollständig von der Notarin vorgelesen und am Ende von allen Beteiligten einschließlich der Notarin unterzeichnet, so dass wir uns in diesem Fall auch für den Inhalt der Urkunde verantworten.
Dies ist die zentrale Aufgabe des Notars: wir suchen in gemeinsamen Gesprächen eine Lösung für Ihre Fragen und entwerfen dann den Vertrag für Sie. Der Notar berät dabei bei allen zivilrechtlichen Fragen. Für steuerliche Fragen muss ein Steuerberater hinzugezogen werden. Wir arbeiten in der Regel eng zusammen mit dem jeweiligen Steuerberater. Bitte beachten Sie: Aus Zeitgründen können wir jedoch nicht jede juristische Beratung übernehmen, sondern nur zu solchen Fragen, die unsere notariellen Leistungen betreffen und zur Erstellung der gewünschten Urkunde geklärt werden sollen.
Nein. Möchten Sie bei uns eine Urkunde erstellen lassen, ist die vorangehende notwendige persönliche Beratung, um Ihre Wünsche und den Inhalt der Urkunde zu erfassen, in der Gebühr für die Beurkundung inbegriffen.
In der Regel müssen Sie Ihre Unterschrift gleich ob bei einer Beglaubigung oder bei einer Beurkundung im Beisein der Notarin leisten bzw. müssen vor der Notarin anwesend sein und Ihre Unterschrift bestätigen lassen. Im Gesellschaftsrecht gibt es jedoch bei bestimmten Rechtsgebieten wie Bargründungen einer GmbH und Handelsregisteranmeldungen auch die Möglichkeit zu online-Verfahren.
Es besteht in Einzelfällen die Möglichkeit zur Erteilung einer Vollmacht oder späterer Nachgenehmigung. Wichtig ist immer, dass die notarielle Beratung aller Beteiligten sichergestellt ist. Wir werden für jeden Fall die geeignete Lösung finden, bitte kontaktieren Sie hierfür den für Sie zuständigen Bearbeiter.