Vererben
Das Grundgesetz garantiert die Testierfreiheit: Durch Testament oder Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält. Dabei muss sich der Erblasser nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann zum Beispiel mit ihm nicht verwandte Personen als Erben einsetzen, die gesetzlichen Erbteile abändern und Vermächtnisse oder Testamentsvollstreckung anordnen. Diese Regelungen können durch Testament oder Erbvertrag getroffen werden.
Sie möchten uns mit der Erstellung eines Erbvertrags oder Testaments beauftragen?
Bitte vereinbaren Sie in einem ersten Schritt zunächst einen persönlichen Beratungstermin mit uns. Dazu nehmen Sie idealerweise telefonisch Kontakt zu uns auf, so können wir Ihnen direkt am Besten mit Ihrem Anliegen weiterhelfen und nach einem für Sie passenden Beratungstermin sehen.
Haben Sie im Vorfeld noch weitere Fragen? Bitte nehmen Sie gerne jederzeit mit uns Kontakt auf, um Ihre Fragen vorab auch telefonisch zu klären: KONTAKT
WEITERE INFORMATIONEN
Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie auch bei der Bundesnotarkammer: www.bnotk.de